Statuten - Stand 15.05.2022
Unter dem Namen „Kniffel Club Beider Basel“ (nachfolgend als KCBB bezeichnet) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Der Verein bezweckt eine Gemeinschaft zum regelmässigen Kniffeln und Austauschen.
Die Vereinsbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder ohne Stimmrecht können juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Für eine Aufnahme ist eine absolute Mehrheit des Vorstandes notwendig.
Die Mitgliedschaft erlischt
Ein Vereinsaustritt ist jeweils per Ende Monat möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Vereinsbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten oder Verstössen gegen die Ziele des Vereins aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Die Organe des Vereins sind:
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich bei der ersten KCBB-Wanderung des Kalenderjahres statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 10 Tage im Voraus eingeladen. Einladungen per E-Mail und Whatsapp sind gültig.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 3 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem absolutem Mehr. (Absolutes Mehr: Ein Antrag benötigt eine Stimme mehr als die Hälfte der anwesenden gültigen Stimmen.)
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3–Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail und Kurznachrichten) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Vergütung der effektiven Spesen veranlasst werden.
Die Mitgliederversammlung wählt ein*e Rechnungsrevisor*in oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des*der Präsident*in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von 3/4 der Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens 3/4 der Mitglieder daran teilnehmen.
Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als 3/4 der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen, einen ähnlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Nachfolgend sind die Mitglieder explizit erwähnt:
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15.05.2022 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Download als PDF-Datei.
Dies ist die Website des Kniffel Clubs Beider Basel.
Es ist geplant, eine Stadtmeisterschaft im Jahr zu veranstalten.